1. Definitionen
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
"Kunde": die natürliche oder juristische Person, mit der BellySisters einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und den Verkauf von Produkten abschliesst;
"Leistungserbringung": die Herstellung von Schwangerschaftsstatuen und verwandten Figuren durch BellySisters, all dies im weitesten Sinne des Wortes;
"Produkt(e)": die von BellySisters an den Kunden verkauften Waren;
"Vereinbarung": die Vereinbarung zwischen BellySisters und dem Kunden, (i) Dienstleistungen zu erbringen oder (ii) Produkte (im Rahmen der Dienstleistungen) von BellySisters an den Kunden zu verkaufen und zu liefern;
"BellySisters": BellySisters CH, mit Sitz in (3084) Wabern bei Bern, Funkstrasse 90, Gemeinde Köniz, ein Einzelunternehmen nach schweizerischem Recht;
"Anfrage": eine Anfrage eines Kunden nach Dienstleistungen und/oder nach der Lieferung von Produkten (oder deren Lieferung).
2. Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Rechtsbeziehungen, Aufträge und Vereinbarungen von BellySisters, einschliesslich Verträgen, bei denen BellySisters Produkte direkt oder durch oder mit Dritten an den Kunden verkauft und liefert, oder für Verträge über Dienstleistungen.
2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatzvereinbarungen und Folgevereinbarungen zwischen BellySisters und dem Kunden.
2.4 Der Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger (allgemeiner) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote und sonstigen Äusserungen von BellySisters sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. BellySisters ist niemals verpflichtet, Anfragen anzunehmen und/oder auszuführen.
3.2 Alle Angebote von BellySisters sind für 30 Tage gültig, es sei denn, ein Angebot oder eine Mitteilung besagt etwas anderes.
3.3 Ein Vertrag zwischen BellySisters und dem Kunden kommt in dem Moment zustande, in dem BellySisters eine Anfrage des Kunden schriftlich annimmt oder die Annahme des Angebots durch den Kunden schriftlich bestätigt hat.
4. Preis
4.1 Die von BellySisters verwendeten Preise und Rabatte sind die Preise und Rabatte, die am Tag des Vertragsabschlusses in Kraft sind, es sei denn, BellySisters und der Kunde haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.2 BellySisters ist berechtigt, die Preise der Produkte oder Dienstleistungen auf der Website jederzeit anzupassen.
4.3 Die von BellySisters angegebenen Preise beinhalten Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, Verpackungskosten und andere vom Staat erhobene Abgaben. Die Preise beinhalten ebenfalls Einrichtungs-, Bearbeitungs- und Versandkosten.
4.4 Für die Terminvereinbarung über die Website von BellySisters wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von CHF 25.-erhoben. Diese Kosten werden zum Zeitpunkt der Zahlung vom Preis des Produkts abgezogen.
4.5 Der Transport der Produkte erfolgt auf Gefahr des Kunden.
4.6 BellySisters hat das Recht, nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsabschluss die vereinbarten Verkaufs- und Lieferpreise zu erhöhen, unabhängig davon, ob dies auf der Grundlage von Erhöhungen der Einkaufspreise und/oder der Frachtraten der Produkte und/oder der für die Herstellung der Produkte erforderlichen Rohstoffe und/oder Zuschläge auf die vom Staat erhobenen Abgaben erfolgt oder nicht.
4.7 Wenn der Kunde einer von BellySisters angekündigten Preis- und/oder Tariferhöhung nicht zustimmen möchte und diese Erhöhung mehr als 10% beträgt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von acht Tagen nach der genannten Mitteilung von BellySisters über die Preisänderung den Vertrag schriftlich zu kündigen oder die Anfrage bis zu dem in der Mitteilung genannten Datum zu stornieren.
4.8 Der Kunde muss uns eine Stornierung mindestens 72 Stunden vor dem Termin mitteilen. Für jede Stornierung werden CHF 15.- Verwaltungskosten berechnet. Wenn der Termin nicht oder nicht rechtzeitig storniert wir, werden dem Kunden keine Reservierungskosten in Höhe von CHF 25.- gemäss Artikel 4.3 als Nichtzahlungsgebühr, d.h. als Ausgleich für Verwaltungskosten und entgangene Einnahmen, gezahlt. Im Falle höherer medizinischer Gewalt kann der Termin jederzeit kostenfrei abgesagt werden.
5. Lieferung
5.1 Die Produkte werden an die vereinbarte Lieferadresse geliefert, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn der Kunde die Lieferung der Produkte dort verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nachlässig nicht zur Verfügung stellt, gehen die dadurch entstehenden Kosten, einschliesslich der Lagerkosten, zu Lasten des Kunden und das Risiko verbleibt nach wie vor beim Kunden.
5.2 BellySisters ist jederzeit berechtigt, die Produkte in Teillieferungen zu liefern, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.3 Alle (Liefer-)Fristen für Produkte oder Dienstleistungen, die von BellySisters erwähnt und/oder vereinbart wurden, wurden nach bestem Wissen festgelegt, sind jedoch niemals verbindliche oder fixe Fristen. Die blosse Überschreitung einer angegebenen oder vereinbarten (Liefer-)Frist kommt BellySisters nicht in Verzug und stellt daher auch keinen zurechenbaren Mangel dar. Wenn eine Frist überschritten wird, wird BellySisters die Produkte so schnell wie möglich an den Kunden liefern oder die Dienstleistungen zugunsten des Kunden erbringen. Eine Überschreitung der Lieferfrist führt niemals zu einer Minderung des Preises der Produkte oder der Dienstleistung.
6. Recht auf Beschwerde
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der Produkte zu überprüfen, ob die gelieferten Produkte keine äusseren Mängel aufweisen (wobei zu berücksichtigen ist, dass jede Statue ein Unikat ist und aufgrund der Materialeigenschaften Imperfektionen vorhanden sein können) und der Beschreibung auf dem Lieferschein entsprechen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Ablauf der oben genannten Frist schriftlich über die E-Mail-Adresse "info@bellysisters.ch" eine Abweichung zwischen den gelieferten Produkten und der Beschreibung auf dem Lieferschein und/oder äussere Mängel gemeldet hat, wird davon ausgegangen, dass die Beschreibung auf dem Lieferschein und die gelieferten Produkte in Bezug auf Art und Anzahl einander entsprechen, und die gelieferten Produkte werden vom Kunden bedingungslos akzeptiert.
6.2 Wenn der Kunde der Meinung ist, dass die Produkte nicht die Eigenschaften aufweisen, die er auf der Grundlage des Vertrags erwarten könnte, muss der Kunde BellySisters unverzüglich schriftlich informieren, nachdem er die mögliche Abweichung festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen können, wobei der Kunde eine detaillierte Beschreibung der festgestellten Abweichung vorlegt.
6.3 Wenn der Kunde (rechtzeitig) eine Abweichung zwischen den gelieferten Produkten und dem, was der Kunde auf der Grundlage des Vertrags vernünftigerweise erwarten konnte, meldet, wird BellySisters diese Benachrichtigung dem Kunden schriftlich bestätigen. BellySisters wird sich so schnell wie möglich mit dem Kunden beraten und die erforderlichen Untersuchungen durchführen, wobei der Kunde BellySisters die Möglichkeit geben muss, etwaige Unstimmigkeiten innerhalb von zwanzig Tagen nach Bekanntwerden der Meldung festzustellen.
6.4 Reklamationen geben dem Kunden nicht das Recht, seine Zahlungsverpflichtung(en) auszusetzen.
6.5 Wenn BellySisters eine Reklamation für berechtigt hält, wird BellySisters nach eigenem Ermessen (1) eine Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag des Rechnungswerts der betreffenden Produkte zahlen oder (2) die betreffenden Produkte kostenlos ersetzen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle an den Kunden gelieferten Produkte bleiben Eigentum von BellySisters, bis alle vom Kunden für die gelieferten Produkte geschuldeten Beträge sowie alle zusätzlichen Kosten vollständig an BellySisters bezahlt wurden.
7.2 Auf erste Aufforderung von BellySisters wird der Kunde ausreichende Sicherheit für die vollständige Erfüllung aller seiner (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber BellySisters leisten.
8. Rücksendungen
8.1 Die Rückgabe der Produkte ist ausgeschlossen, da die Produkte personalisiert und massgeschneidert sind und die Produkte gemäss den Spezifikationen des Kunden erstellt wurden.
9. Dienstleistungen von BellySisters
9.1 In Bezug auf die Ausführung aller Verträge hat BellySisters die Verpflichtung, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten, und nicht die Verpflichtung, ein Ergebnis zu erzielen. In Bezug auf die Dienstleistungen handelt es sich um einen kreativen Prozess, und BellySisters kann in dieser Hinsicht kreative Entscheidungen treffen.
9.2 Alle von BellySisters genannten und/oder vereinbarten (Liefer-)Bedingungen für Dienstleistungen wurden nach bestem Wissen festgelegt, sind jedoch niemals verbindliche oder fixe Fristen. Die blosse Überschreitung einer angegebenen oder vereinbarten Frist führt weder in Verzug noch stellt sie einen zurechenbaren Mangel dar. Wenn eine Frist überschritten wird, wird BellySisters die Dienstleistungen weiterhin zugunsten des Kunden erbringen.
9.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle Informationen, von denen BellySisters angibt, dass sie notwendig sind oder von denen der Kunde vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, BellySisters rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen BellySisters nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, hat BellySisters das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
9.4 Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann BellySisters die Ausführung derjenigen Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
10. Zahlung
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von BellySisters innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder sobald von BellySisters angegeben, in der von BellySisters angegebenen Weise zu bezahlen, ohne dass ein Recht auf Skonto und/oder Aufrechnung besteht. BellySisters ist berechtigt, dem Kunden für jede Teillieferung eine Rechnung zu stellen.
10.2 Alle Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung einschliesslich der eventuellen Sicherheitsleistung gehen zu Lasten des Kunden.
10.3 Nach Ablauf der in Artikel 10.1 genannten Frist ist der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. BellySisters ist dann berechtigt, seine Tätigkeit für den Kunden auszusetzen.
10.4 Wenn der Kunde die Forderung nicht bezahlt, kann BellySisters die Forderung abtreten, wobei der Kunde in diesem Fall auch verpflichtet ist, die aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, einschliesslich aller Kosten, die von externen Sachverständigen zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung dieser Forderung oder der anderweitigen Ausübung von Rechten berechnet werden. Die aussergerichtlichen Inkassokosten betragen immer mind. CHF 100.00.
10.5 Der Kunde ist niemals berechtigt, Forderungen gegen BellySisters mit Schulden gegenüber BellySisters aufzurechnen.
10.6 Wenn der Kunde den Rechnungsbetrag beanstandet, muss er BellySisters seine Einwände innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitteilen, andernfalls erlischt dieses Recht.
11. Beauftragung Dritter
11.1 BellySisters steht es jederzeit frei, Dritte mit der Ausführung des Vertrags zu beauftragen.
11.2 Bei der Beauftragung Dritter wird BellySisters stets mit Sorgfalt vorgehen. BellySisters haftet jedoch nicht für Schäden, die aus Versäumnissen Dritter resultieren.
12. Haftung
12.1 BellySisters haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung/Nutzung von Produkten durch den Kunden entstehen, beispielsweise durch fehlerhafte Montage oder unsachgemässen Gebrauch.
12.2 BellySisters haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus, durch oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder dem Verkauf und/oder der Lieferung von Produkten an den Kunden ergeben, es sei denn, es liegt Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von BellySisters vor.
12.3 BellySisters haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch verursacht werden, dass BellySisters sich auf falsche und/oder unvollständige Informationen verlassen hat, die der Kunde während der Ausführung des Vertrags zur Verfügung gestellt hat, es sei denn, diese Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit war ihnen bekannt oder hätte bekannt sein müssen.
12.4 Dritte können aus dieser Vereinbarung keine Rechte ableiten.
13. Höhere Gewalt
13.1 Wenn BellySisters aufgrund eines nicht zurechenbaren Mangels (höhere Gewalt) nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nachzukommen, werden diese Verpflichtungen für die Dauer der Situation höherer Gewalt ausgesetzt.
13.2 Unter höherer Gewalt von BellySisters ist jeder vom Willen von BellySisters unabhängige Umstand zu verstehen, durch den die Erfüllung (des betreffenden Teils) seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden verhindert, verzögert oder wirtschaftlich unmöglich gemacht wird, wodurch die Erfüllung dieser Verpflichtungen von BellySisters nicht zugemutet werden kann. Unter höherer Gewalt versteht man auch ein Versäumnis der Lieferanten von BellySisters. Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als dreissig Tage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag durch schriftliche Auflösung zu kündigen. Was bereits gemäss dem Vertrag erbracht wurde, wird dann anteilig abgerechnet, ohne dass sich die Parteien gegenseitig etwas schulden.
14. Kündigung und Auflösung
14.1 Jede der Parteien ist nur dann befugt, den Vertrag aufzulösen, wenn die andere Partei nach einer ordnungsgemässen und detaillierten schriftlichen Inverzugsetzung, in der eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt wurde, die wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zurechenbar nicht einhält.
14.2 BellySisters kann die Ausübung seiner Tätigkeit ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention beenden oder aussetzen, wenn der Kunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände, von denen BellySisters Kenntnis erlangt, BellySisters Grund zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, unabhängig davon, ob sie vorläufig sind oder nicht. Der Zahlungsaufschub wird gewährt, wenn der Kunde Insolvenz anmeldet oder wenn sein Unternehmen liquidiert oder eingestellt wird. BellySisters ist aufgrund dieser Kündigung niemals verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.
14.3 Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen aus einem Vertrag zwischen BellySisters und dem Kunden oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Parteien in Konsultationen eintreten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Bedeutung der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden. Die restlichen Klauseln des Vertrages oder der AGB sind dadurch nicht betroffen und bleiben gültig.
15. Abtretung
15.1 Ohne vorherige (schriftliche) Zustimmung von BellySisters ist es dem Kunden nicht gestattet, seine Rechte aus seinem Rechtsverhältnis mit BellySisters oder eine oder mehrere sich daraus ergebende Verpflichtungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder durch Dritte tatsächlich ausführen zu lassen.
16. Datenschutz
16.1 Für die Vereinbarung gilt die Datenschutzerklärung von BellySisters. Diese kann auf https://bellysisters.ch/datenschutzerklärung-or-bellysister#contact eingesehen werden.
16.2 BellySisters behält sich das Recht vor, die Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit einseitig zu ändern.
17. Teilnahmebedingungen Muttertags-Gewinnspiel
Veranstalter
Veranstalter des Muttertags-Gewinnspiel ist Shawna Küffer Fotografie, www.shawna.ch und BellySisters, www.bellysisters.ch. Instagram/Facebook steht in keiner Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsert, unterstützt oder organisiert es nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Instagram/Facebook.
Gewinngegenstand
1) Verlost wird 1x eine BellySister im Wert von CHF 375.- und 1x eine MOMMY & ME Session im Wert von CHF 380.-. Der oder die Gewinner:in wird am Sonntag, 12.05.2024, um 18 Uhr auf der Instagram-Seite von Shawna Küffer Fotografie & BellySisters bekannt gegeben.
2) Die Gutscheine werden den Gewinnern von Shawna Küffer Fotografie & BellySisters zugestellt.
3) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
Teilnahme
1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2) Teilnahmeberechtigt sind Teilnehmer aus der Schweiz.
3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschliesslich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen.
4) Das Gewinnspiel läuft vom Sonntag, 05.04.2024 bis am 12.05.2024, 18 Uhr.
Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels
1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenfrei. Sie erfolgt über die Instagram-Seite von Shawna Küffer Fotografie & BellySisters. Dort wird das Gewinnspiel veröffentlicht. Die Teilnahme erfolgt durch Liken des Beitrages und dem Markieren von zwei Personen in den Kommentaren. Ausserdem muss man den Instagram-Accounts von @shawnakueffer und @bellysisters.ch folgen.
2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur über Instagram möglich.
3) Die Gewinner werden von Shawna Küffer Fotografie & BellySisters nach Beendigung des Gewinnspiels unter all den Teilnehmern, welche die Teilnahmebedingungen richtig ausgeführt haben, ermittelt.
4) Die Gewinner werden am Sonntag, 12.04.2024 in den Instagram Stories bekanntgegeben und per Direktnachricht innerhalb von Instagram benachrichtigt. Der Gewinn muss mit der Angabe der postalischen Adresse per Direkt Nachricht bestätigt werden.
5) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 1 Woche nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner per Los ermittelt.
Datenschutz
Die von den Teilnehmern im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen personenbezogenen Daten werden von Shawna Küffer Fotografie & BellySisters zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, gespeichert und genutzt. Eine weitergehende Verwendung findet nicht statt.
18. Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum
17.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die von BellySisters gelieferten Produkte und/oder seine Dienstleistungen liegen bei BellySisters oder seinen Lizenzgebern.
17.2 BellySisters ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Kunden Fotos von Produkten als Ergebnis des Dienstes auf seiner Website und seinen Social-Media-Kanälen zu platzieren, sofern die Einverständniserklärung unterzeichnet wurde.
17.3 Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, Produkte, aber auch andere Gegenstände, die geistigen Eigentumsrechten von BellySisters unterliegen, einschliesslich Computerprogrammen, Systemdesigns, Arbeitsmethoden, Ratschlägen, (Muster-)Verträgen und anderen geistigen Produkten von BellySisters, im weitesten Sinne des Wortes zu reproduzieren, offenzulegen oder zu verwerten, unabhängig davon, ob dies unter Beteiligung Dritter geschieht oder nicht.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen BellySisters und dem Kunden unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.
18.2 Alle Streitigkeiten, die zwischen BellySisters und dem Kunden entstehen können, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen BellySisters und dem Kunden geschlossenen Vertrag sowie im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden dem zuständigen Gericht im Kanton Bern in der Schweiz vorgelegt, sofern nicht durch eine zwingende gesetzliche Bestimmung etwas anderes bestimmt ist.